Die Unterscheidung in Redegattungen ist durch Aristoteles festgelegt worden; sie findet sich allerdings bereits in älteren Überlegungen zur Rhetorik (z.B. bei Anaximenes von Lampsakos). Aristoteles hält in seiner Rhetorik[1] den Zuhörer für das entscheidende Kriterium für die Bestimmung der Redegattung: man kann eine Rede hören, um sie wegen eines gegenwärtigen Anlasses zu genießen (Lobrede) oder um eine Entscheidung zu fällen. Im letzteren Fall kann es sich um eine Versammlung (Volksversammlung, Parlament) handeln, die eine Entscheidung über eine zukünftige Regelung zu treffen hat, oder um ein Gericht, das über ein vergangenes Geschehen zu urteilen hat.[2]
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